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PKF Certifica SA wurde von der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) dafür zugelassen, Aufsichtsprüfungen durchzuführen, und ist eines von lediglich 10 Schweizer Unternehmen mit einer solche Zulassung. PKF Certifica SA ist seit vielen Jahren in dieser Branche tätig, verfügt über wichtige Erfahrungen als Prüfgesellschaft in der Finanzbranche, und kann folgende Prüfungen durchführen:

  • Prüfungen von Fondsleitungen und Verwalter von Kollektivvermögen gemäss FINIG, Anlagefonds, SICAV, Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen, SICAF, Depotbanken sowie Vertreterinnen und Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen gemäss Kollektivanlagengesetz vom 23. Juni 2006 (Art. 11a Abs. 1 Bst. c RAV)
  • Prüfungen von Finanzintermediäre die den Aufsichtsorganisationen (AO) und zahlreiche GwG-Selbstregulierungsorganisationen (SRO) unterstellt sind, nach dem Geldwäschereigesetz (GwG)

PKF Certifica SA erwartet darüber hinaus, nach einer Reorganisation innerhalb der FINMA erneut die Zulassung als Untersuchungsbeauftragter (Art. 36 FINMAG) im besonderen Auftrag der Aufsichtsbehörden im Falle von Verstössen gegen das Aufsichtsrecht durch Institute oder natürliche Personen, welche der Finanzaufsicht unterliegen, zu erhalten.

Ebenfalls im Bereich der Finanzaufsicht durch die FINMA bietet PKF Certifica SA zudem eigene Beratungsdienstleistungen im Bereich der Bewilligungsverfahren an. Dabei sind wir als Berater für die Vorbereitung des Antrags und der entsprechenden Unterlagen tätig, welche der FINMA zum Zwecke der vorgesehenen Qualifikationen vorgelegt werden müssen.